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Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat das gemeinsame sonderpädagogische Konzept anfangs März genehmigt.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft stimmt dem Konzept grundsätzlich zu, hat die Verabschiedung aber ausgestellt bis zur Beschlussfassung des Landrats zum Konkordat Sonderpädagogik.
Damit wird ein bundesrechtlicher Auftrag erfüllt und die Kantone erhalten die Möglichkeit, die Sonderschulung ab 1. Januar 2011 mit eigenem kantonalem Recht zu regeln. |
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| Am 1. Januar 2008 hat sich die IV - in der Folge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) - aus der Finanzierung der Sonderschulung zurückgezogen. Die Kantone haben die volle Verantwortung für die Schulung aller Kinder und Jugendlichen mit einer Behinderung übernommen. Gleichzeitig wurden die Kantone aber mit einer Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung verpflichtet, die bisherigen Leistungen der Invalidenversicherung an die Sonderschulung solange unverändert zu erbringen, bis sie über kantonal genehmigte Sonderschulkonzepte verfügen, mindestens jedoch während drei Jahren, das heisst bis zum 31. Dezember 2010. |
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Bitte beachten:
Das Projekt ist im Mai 2010 abgeschlossen worden.
Diese Website wird nicht mehr aktualisiert.
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| Im Auftrag der beiden Regierungen hat eine gemeinsame Projektorganisation der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft und des Erziehungsdepartements Basel-Stadt einen Entwurf zu einem Sonderpädagogischen Konzept für die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt ausgearbeitet. |
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Die Berichte, Medienmitteilungen und Publikationen zum Projektverlauf finden Sie unter
» Dokumente und Medienmitteilungen
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Informationen über die Umsetzung der Konzepte finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen kantonalen Fachstellen:
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BL: Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe www.bl.ch/fachstelle
BS: Volkschulen, Zusätzliche Unterstützung www.ed-bs.ch/bildung/...
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